Teilnahmebedingungen

Anmeldungen:

So können Sie sich anmelden:

  • rufen Sie an 04231 15-160
  • faxen Sie an 04231 15-170
  • mailen Sie an: kreisvolkshochschule@landkreis-verden.de
  • verwenden Sie das Online-Anmeldeformular unter www.kvhs-verden.de
  • senden Sie Ihre Anmeldekarte aus dem Programmheft unterschrieben an die Geschäftsstelle der KVHS, Artilleriestraße 8, 27283 Verden (Aller)
  • kommen Sie während der Öffnungszeiten in die Geschäftsstelle

Bei Schulabschlusskursen müssen Sie sich grundsätzlich schriftlich anmelden.

Alle Anmeldungen sind verbindlich.

Sie erhalten eine schriftliche Anmeldebestätigung. Zudem werden Sie benachrichtigt, wenn sich Änderungen ergeben, kein freier Kursplatz mehr zur Verfügung steht oder der Kurs ausfällt.

In Einzelfällen wird erst nach dem ersten Unterrichtsabend entschieden, ob der Kurs durchgeführt werden kann.

Bei Bildungsurlauben erhalten Sie spätestens vier Wochen vor Kursbeginn eine Anmeldebestätigung für den Arbeitgeber

Bezahlung der Gebühren:

Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich verbindlich zur Zahlung der ausgewiesenen Gebühr (Staffelgebühr gem. Teilnehmerzahl am ersten Kurstermin), einschließlich evt. anfallender Zusatzkosten. 

Sie haben die Möglichkeit Ihre Gebühren nach Erhalt der Rechnung per Überweisung zu bezahlen.

Bei Vorträgen und entsprechend gekennzeichnetzen Veranstaltungen zahlen Sie an der Abendkasse.

Bei Studienreisen und auswärtigen Bildungsurlauben können andere Zahlungsbedingungen gelten, über die Sie gesondert informiert werden.

Wichtig: Wenn Sie nach erfolgter Anmeldung doch nicht an der Veranstaltung teilnehmen wollen und nicht rechtzeitig absagen, muss die KVHS von Ihnen die volle Gebühr verlangen, obwohl Sie gar nicht teilnehmen. Bitte beachten Sie daher im eigenen Interesse die Abmeldebedingungen.

Ermäßigungen:

Die Kreisvolkshochschule gewährt Ihnen bei Vorlage entsprechender Nachweise, eine Gebührenermäßigung für das jeweilige Semester:

25 Prozent für:

  • Schüler/-innen, Student/-innen, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Praktikant/-innen, Au-Pairs

50 Prozent für:

  • Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld I
  • Personen, deren Haushaltseinkünfte die Einkommensgrenze für die Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII nicht um mehr als 30 % übersteigt

75 Prozent für:

  • Inhaber/-innen der Jugendleitercard „Juleica"
  • Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beziehen
  • Empfängerinnen/Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB II
  • Empfängerinnen/Empfänger von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SBG II
  • Zugehörige von Bedarfsgemeinschaften, soweit sie keine eigenen Einkünfte haben.
  • alle Personen, deren Haushaltseinkünfte die Einkommensgrenze für die Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII nicht überschreiten

 

Weitere Gebührenermäßigungen bedürfen im Einzelfall der Zustimmung durch die KVHS-Leitung.

Für Kurse, mit denen besondere Teilnahmegruppen erreicht bzw. besondere Bildungsziele angesprochen werden sollen, können im Einzelfall durch die Leitung der KVHS Sonderregelungen getroffen werden.

Bei Einzelveranstaltungen, Vorträgen und im Programmheft der KVHS entsprechend ausgewiesenen Kursen entfällt die Ermäßigung.

Auf Kosten für Auslagen (z. B. Bereitstellung von Material, Bücher, Medien, Lebensmittel, Nutzungsgebühren für Schwimmbecken), Kursgebühren der „Jungen VHS" und auf Prüfungsgebühren wird keine Ermäßigung gewährt.

Die Ermäßigung wird nur für das laufende Semester gewährt.

Bitte beachten:

Ihren Antrag auf Gebührenermäßigung stellen Sie bitte schriftlich mit der Anmeldung vor Kursbeginn. Entsprechende Nachweise fügen Sie bitte bei. Ein Antrag gilt nur für das laufende Semester. Eine Ermäßigung nach Kursende ist nicht möglich.

Abmeldungen:

Abmeldungen müssen immer schriftlich erfolgen! Die Abmeldung ist an die Geschäftsstelle der KVHS zu richten. Eine Abmeldung bei der Kursleitung (Dozentin/Dozent) ist nicht wirksam. Bitte beachten Sie hierzu folgende

Regelungen:

  • Ihre Abmeldung ist gebührenfrei

Die Kursgebühren sind nicht zu zahlen:

  • wenn Sie sich bis zum im Programmheft angegebenen Anmeldeschluss wieder abmelden/zurücktreten
  • wenn kein Anmeldeschluss angegeben ist, bis 14 Tage vor Kursbeginn

Die Kursgebühren sind zu zahlen:

  • wenn Sie diese Fristen nicht einhalten

Läuft ein Kurs länger als fünf Monate, müssen Sie sich schriftlich zum Ende des jeweiligen Folgemonats abmelden.

Tritt die KVHS nur als Vermittler auf, müssen Sie die anfallenden Stornogebühren übernehmen. Die Stornogebühren setzen sich zusammen aus der Kursgebühr und den Kosten, die der KVHS für den Zurücktretenden in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie:

Ein Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung/Abmeldung und befreit nicht von der Zahlung der vollen Gebühr.

Hinweis:

Die KVHS ist mit ihren Außenstellen Gast in Schulen und anderen Einrichtungen. Wir bitten Sie daher, die jeweilige Hausordnung zu beachten, das Inventar vor Beschädigungen zu bewahren, für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen und Rauchverbote einzuhalten.

In den Ferien findet kein Unterricht statt; es sei denn, es ist ausdrücklich vermerkt oder wird mit den Teilnehmenden innerhalb des Kurses besprochen.

Haftung:

Die KVHS haftet nicht für Schäden, Unfälle und Diebstähle auf Ihrem Hin- und Rückweg sowie während der Veranstaltung. Bei Reisen, Fahrten, Besichtigungen und Wochenendveranstaltungen mit auswärtiger Unterbringung tritt sie nur als Vermittler der Bus-, Bahn-, Flug- oder Reiseunternehmen und Zimmervermieter auf.

Datenschutz:

Ihre persönlichen Daten werden in dem für eine Vertragserfüllung erforderlichem Umfang für den internen Gebrauch elektronisch gespeichert. Dabei werden die Bestimmungen des Datenschutzes beachtet. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung können Sie auf unserer Homepage KVHS Verden: Datenschutz einsehen. Sie liegt aber auch in unserer Geschäftsstelle aus.