Wichtiger Hinweis zu den Bildungsurlauben der KVHS Verden

Die Bildungsurlaube mit 30 UStd. sind für Arbeitnehmer/-innen mit einer Vollzeitbeschäftigung in Bremen nach dem Bremer Bildungszeitgesetz  anerkannt. Nach dem Nieders. Bildungsurlaubsgesetz (Arbeitsplatz in Niedersachsen) sind die Bildungsurlaube nur anerkannt für Teilzeitbeschäftigte bis zur Hälfte einer entsprechenden Vollzeitbeschäftigung (Vollzeitbeschäftigte können für den Rest der Zeit in Absprache mit dem Arbeitgeber ggf. Freizeitausgleich oder Urlaub nehmen).

Jede Arbeitnehmerin, jeder Arbeitnehmer hat gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen der KVHS Verden und die allgemeinen Hinweise zu Bildungsurlauben.

Bei Abmeldung nach den, bei den einzelnen Veranstaltungen angegebenen Terminen, ist die Kursgebühr auch bei Nichtteilnahme zu zahlen, es sei denn es wird eine Ersatzperson gestellt. Dieses gilt auch bei Nichtteilnahme wegen Krankheit.

Eine Anmeldung nach dem Anmeldeschluss ist ggfs. auf Anfrage möglich. Sprechen Sie uns bei Interesse an.

Sonderrubrik Bildungsurlaube

Bildungsurlaube

Kursübersicht. Tabellenüberschriften können sortiert werden.
Titel Datum Ort Nr. Kursstatus
Stressabbau im Berufsalltag - Gesundheitsförderung
Wann:
Mo. 16.12.2024, 13.00 Uhr
Wo:
Verden, KVHS Artilleriestraße, Raum 230
Nr.:
24H5881B8
Status:
Plätze frei
Ruhepunkte: Hilfen gegen Stress im Berufsalltag
Wann:
Mo. 09.12.2024, 13.00 Uhr
Wo:
Achim, Haus der KVHS, Raum 01
Nr.:
24H5886B1
Status:
Anmeldung möglich
Ruhepunkte: Hilfen gegen Stress im Berufsalltag
Wann:
Mo. 21.10.2024, 13.00 Uhr
Wo:
Achim, Haus der KVHS, Raum 01
Nr.:
24H5885B1
Status:
Anmeldung möglich
Stressabbau im Berufsalltag: Präventive Gesundheitsförderung
Wann:
Mo. 26.08.2024, 13.00 Uhr
Wo:
Verden, KVHS Artilleriestraße, Raum 229
Nr.:
24H5159B8
Status:
Plätze frei
Bildungsurlaub – Office 2016/Microsoft 365 Grundlagen
Wann:
Mo. 17.06.2024, 9.00 Uhr
Wo:
Verden, KVHS Artilleriestraße, Raum 211
Nr.:
24F3351B8
Status:
Plätze frei
Schwedisch Bildungsurlaub/Intensivkurs A1 für Einsteiger
Wann:
Mo. 10.06.2024, 9.00 Uhr
Wo:
Oyten, Haus der KVHS, Raum 01
Nr.:
24F7739B6
Status:
Anmeldung möglich
Stressabbau im Berufsalltag - Gesundheitsförderung
Wann:
Mo. 03.06.2024, 13.00 Uhr
Wo:
Verden, KVHS Artilleriestraße, Raum 230
Nr.:
24F5880B8
Status:
Anmeldung auf Warteliste
Stressabbau im Berufsalltag: Präventive Gesundheitsförderung
Wann:
Mo. 22.04.2024, 13.00 Uhr
Wo:
Verden, KVHS Artilleriestraße, Raum 229
Nr.:
24F5159B8
Status:
Anmeldung auf Warteliste
Stressabbau im Berufsalltag: Präventive Gesundheitsförderung
Wann:
Mo. 05.02.2024, 13.00 Uhr
Wo:
Verden, KVHS Artilleriestraße, Raum 229
Nr.:
24F5158B8
Status:
Kurs abgeschlossen
Ruhepunkte: Hilfen gegen Stress im Berufsalltag
Wann:
Di. 02.01.2024, 9.00 Uhr
Wo:
Verden, KVHS Artilleriestraße, Raum 211
Nr.:
24F5162B8
Status:
Kurs abgeschlossen


Allgemeine Hinweise zu Bildungsurlauben

Jede/-r Arbeitnehmer/-in in Niedersachsen und Bremen hat das Recht auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für seine / ihre Weiterbildung.

Die von der Kreisvolkshochschule angebotenen Bildungsurlaube sind nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NbildUG) und/oder dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt. Bitte beachten Sie die Angaben zur Zulassung im Text der Veranstaltung.

Danach können Arbeiter/-innen und Angestellte innerhalb von einem Jahr fünf Arbeitstage von der Arbeit freigestellt werden, wenn sie eine anerkannte Bildungsveranstaltung besuchen wollen und dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass diese Freistellung zusätzlich zum tariflichen Erholungsurlaub gewährt wird, und dass niemand gegenüber anderen wegen der Inanspruchnahme der Freistellung benachteiligt werden darf.

Niedersächsische Beamtinnen/Beamte können für Weiterbildungsveranstaltungen Sonderurlaub bei der Dienststelle beantragen. Über die Beurlaubung im konkreten Fall entscheidet die jeweilige Dienststelle.

Für Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte besteht die Möglichkeit ebenso. Über den Nutzen der Teilnahme für die dienstliche Tätigkeit hat der Dienstherr zu entscheiden.

An Weiterbildungsveranstaltungen können selbstverständlich auch Nicht-Berufstätige teilnehmen.

Wie melden Sie sich zum Bildungsurlaub an?

  • Melden Sie sich schriftlich bei der KVHS an. Geben Sie bitte an, ob sich Ihr Arbeitgeber im Land Niedersachsen oder Bremen befindet.
  • Sie erhalten rechtzeitig, spätestens vier Wochen vorher, eine Anmeldebestätigung. Mit diesem Formular teilen Sie dem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung mit, dass und wann Sie Bildungsurlaub nehmen wollen.
  • Der Arbeitgeber kann in der Regel die Gewährung des Bildungsurlaubes zu einem bestimmten Zeitpunkt nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange es erfordern (z.B. Erholungsurlaub anderer Arbeitnehmer).
  • Sie erhalten nach Beendigung des Bildungsurlaubsseminars eine Teilnahmebestätigung. Diese Bestätigung legen Sie dem Arbeitgeber als Nachweis vor.

Alle darüber hinaus offenen Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Betriebs- oder Personalrat, mit der zuständigen gewerkschaftlichen Interessenvertretung oder unserer Geschäftsstelle, Tel.: 04231 15-160.

Bitte beachten Sie:

  • Wenn Sie sich vorher beraten lassen wollen, vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Programmbereichsleitung der KVHS
  • Die Veranstaltungen finden in der Regel von Montag bis Freitag statt und dauern grundsätzlich acht Unterrichtsstunden täglich (bzw. vier bis sechs Unterrichtsstunden für Teilzeitkräfte).
  • Überweisen Sie die Gebühr erst nach Erhalt der Rechnung