Bitte beachten Sie:

Die Kursangebote sind in der Regel für alle gesunden Erwachsenen geeignet. Bei bestehenden körperlichen Beschwerden sprechen Sie bitte vor Anmeldung bei der KVHS Verden mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt. Bitte bringen Sie zu den Kursen und Seminaren bequeme Kleidung bzw. Sportkleidung, Gymnastikschuhe oder Stopper-Wollsocken, eine Decke oder Gymnastik-Unterlage und ein kleines Kissen mit. Beachten Sie hierzu auch die Angaben im Kurstext.

Förderung von Gesundheitskursen der KVHS Verden durch Krankenkassen

Zuschüsse zu den Kursgebühren oder Bonunspunkte von Ihrer Krankenkasse
Für einige Kurse der Gesundheitsbildung erhalten Versicherte von ihren Krankenkassen Zuschüsse zu den Kursgebühren oder die Krankenkassen ersetzen die Kursgebühren ganz. Bitte fragen Sie dazu Ihre Krankenkasse vor Kursbeginn. Voraussetzung für den Erhalt der Zuschüsse ist, dass Sie an 80 % der Kurstermine teilgenommen haben.
 
Bezuschussungsfähige Präventionskurse der KVHS Verden 
Gefördert werden im Rahmen der freiwilligen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen inhaltlich scharf umrissene Primärpräventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Stressbewältigung/Entspannung, Gesunde Ernährung/Vermeidung und Reduktion von Übergewicht, Suchtmittelkonsum (Gesundheitsstrukturgesetz § 20 SGB V). Viele unserer Angebote sind deshalb grundsätzlich nicht förderfähig. Welche bei uns förderfähig sind, entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungstext. 
Darüber hinaus gilt: 
•   Krankenkassen fördern grundsätzlich nur bis zu zwei Kursen pro Kalenderjahr
•   eine Bezuschussung desselben Kurses im Folgejahr ist nicht möglich.
•   Bildungsurlaube mit fünf Tagen Dauer werden nicht gefördert.

Weitere Kriterien für die Bezuschussung (siehe "Leitfaden Prävention") sind u.a.:
• Nur Kurse für Einsteigende bzw. Kurse für Wiederholende, nicht Kurse für Fortgeschrittene bzw. Dauerangebote werden gefördert.
• Die Kursdauer muss mindestens 8 bis maximal 12 Termine, maximal 1.080 Minuten (= 24 Ustd.) betragen.
• Die Anforderungen an die Grund- und Zusatzqualifikation der Kursleitungen ist genau definiert.
• Kursinhalte sind genau definiert über Konzepte mit Zielen, Inhalten, Methoden und Übungen (entsprechend der jeweiligen Handlungsfelder und Präventionsprinzipien)
• Gruppengröße maximal 15 Personen.
Durch diese Rahmenbedingungen fallen alle Kurse aus der Bezuschussung, die mindestens eines der oben genannten Kriterien nicht erfüllen. Dabei sind ggf. auch Kurse und Kursleitungen betroffen, die bereits langjährig bezuschusste Kurse angeboten haben, nun aber nicht mehr den Prüfkriterien der ZPP entsprechen.
 
Teilnahmebescheinigung
Am Ende des Kurses erhalten Sie von der Kursleitung eine Teilnahmebescheinigung der KVHS Verden ausgehändigt, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Alle Kurse der KVHS Verden, die als Primärpräventive Maßnahmen nach § 20 SGB V anerkannt sind, sind in der Datenbank der ZPP gelistet. Nur Kurse, die in dieser Datenbank aufgeführt sind, können von Krankenkassen bezuschusst werden.
 
Bonussystem
Versicherte erhalten von einigen gesetzlichen Krankenkassen für die Teilnahme an Gesundheitskursen Bonus-Punkte. Hierfür sind viele Kurse aus dem Bereich Gesundheit der KVHS Verden anerkannt. Den Stempel in das Bonusheft erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse vor Ort, wenn Sie den Zahlungsbeleg bzw. die Teilnahmebescheinigung der KVHS Verden vorlegen und an 80 % der Veranstaltungstermine teilgenommen haben.
 
Qualität
Die KVHS Verden hat sich verpflichtet, ein qualitätsgesichertes Angebot von Veranstaltungen bereitzustellen. Dazu gehören u.a. guter Service und Beratung, Transparenz, Zusammenarbeit mit fachlich und pädagogisch qualifizierten Kursleitungen, Umsetzung von geprüften Konzepten, Mindeststandards bei der Raumausstattung, regelmäßige Evaluation.
Seit 2003 wird die KVHS Verden im Rahmen ihres Qualitätsmanagements regelmäßig extern zertifiziert und retestiert (seit 2015 nach dem Zertifizierungs- und Prüfungsverfahren ZAZAVplus (Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Hannover). Zudem orientiert sie sich an den Qualitätsbausteinen für die Gesundheitsbildung an Volkshochschulen (Hg.; Arbeitskreis Gesundheit der vhs-Landesverbände, 2003).
 
Bei Fragen zur Bezuschussungspraxis wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.